Ausländerrecht

In der Kanzlei Gnädig finden Sie Unterstützung bei den besonderen Fragen, die sich ergeben können, weil Sie – oder einer Ihrer Angehörigen – nicht deutscher Staatsbürger sind. Nicht nur, aber gerade auch Mandanten, die aufgrund eines Strafverfahrens Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde haben, finden hier Rat. Wenden Sie sich gern an die Kanzlei Gnädig, wenn Sie z.B. eine der folgenden Themen beschäftigt:

  • Ausweisung – z.B. wenn die Ausländerbehörde Ihnen ein Anhörungsschreiben geschickt hat
  • Ausweisung – falls Sie eine Ausweisungsverfügung erhalten haben
  • Abschiebung – etwa wenn eine Ausweisung gleich mit einer Abschiebungsandrohung verbunden ist
  • Aufenthaltstitel – z.B. falls die Ausländerbehörde nicht den von Ihnen gewünschten Titel wie etwa Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt
  • „Duldung” bzw. vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung – z.B. wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll oder die Ausländerbehörde über lange Zeit immer wieder (nur) kurze Duldungen erteilt
  • Asyl
  • Familiennachzug
  • Einbürgerung
  • Blaue Karte EU „Blue Card EU”