Urheberrecht

Texte, Grafiken, Fotos, Gestaltungen, Musik, Software, Logos, Filme, Datenbanken – fast alles, was im Medienumfeld zu sehen, lesen und hören ist, berührt Fragen des Urheberrechts (und der verwandten Schutzrechte).

Bei der Nutzung von Internet und anderen Medien steht aus rechtlicher Sicht immer die Frage im Raum, ob Inhalte geschützt sind, vielleicht Rechte Dritter betroffen sind bzw. wer sie mit oder ohne besondere Erlaubnis nutzen darf und auf welche Weise – und was passiert, wenn solche Rechte nicht eingehalten werden.

Beispiel aus der Praxis
Eine Website als solche wird in den wenigsten Fällen ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, weil die juristisch dafür notwendige "Schöpfungshöhe" nicht erreicht wird. Geschützt sind aber oft die darin enthaltenen Texte, Fotos, Datenbanken. Diesekönnen meist nur mit entsprechender Lizenz verwendet werden.

Wir helfen Ihnen weiter
Die Kanzlei Gnädig hilft Ihnen als Autor, Fotograf, Website-Gestalter, Künstler, Agentur sowie als Betreiber eines geschäftlichen oder privaten Internetauftritts, sich über die betreffenden eigenen Rechte und Rechte Dritter zu orientieren und sie praktisch umzusetzen. Konkret können wir Sie z.B. bei folgenden Punkten unterstützen:

  • Gestaltung und Anwendung von Verträgen mit Urhebern, Verlagen
  • Lizenzvereinbarungen
  • Unterlassungsansprüchen gegen Dritte, die Ihre Texte, Fotos, Grafiken nutzen
  • Umgang mit Abmahnungen von tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtinhabern.