Presserecht

In Medienveröffentlichungen, kommt es immer wieder zu Äußerungen, die das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen oder auch einen ganzen Geschäftsbetrieb betreffen: Meinungen werden geäußert, manchmal auch sehr einseitig. Tatsachen werden tatsächlich oder vermeintlich verdreht, Details aus dem Privatleben zum Leidwesen der Betroffenen an die Öffentlichkeit gebracht. Die Grenzen zwischen zulässiger Kritik und unzulässiger Verleumdung werden ausgereizt.

Abwägung: Informationsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte
Das Presserecht bietet den Rechtsrahmen für Entscheidungen darüber, was in Abwägung zwischen freier Meinungsäußerung, Informationsfreiheit sowie dem Interesse der Öffentlichkeit einerseits und den Persönlichkeitsrechten des/der Betroffenen andererseits erlaubt ist – und wo die Grenzen überschritten sind.

Wir helfen Ihnen weiter
Die Kanzlei Gnädig unterstützt Sie bei:

  • Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen des Persönlichkeitsrechts, der Ehrverletzung/Rufschädigung – außergerichtlich wie vor Gericht – zu Unterlassung, Schadensersatz oder Entschädigung
  • Fragen zu Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung
  • Streit um Rechte am eigenen Bild
  • Konflikten rund um Berichterstattung, Meinungsäußerung,
  • Fragen zu Wort- und Bildberichterstattung.